Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir danken dir, für dein Interesse am Reitcoaching Schweiz. Mit der Entgegennahme deiner Reservation bei Reitcoaching Schweiz entsteht zwischen dir und Reitcoaching Schweiz (nachfolgend auch Veranstalter genannt) ein Vertrag. Wir bitten dich deshalb, die folgenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen sorgfältig zu lesen.
TL;DR
Mit einer Reservation auf Reitcoaching Schweiz akzeptierst du folgende Geschäftsbedingungen.
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer.
Reitcoaching Schweiz lehnt jede Haftung für Schäden ab, welche an Material, der teilnehmenden Person, an Material Dritter oder Dritten entstehen.
Stornobedingungen findest du unter Punkt 6.
1 Anmeldung
Anmeldungen werden per Email, Kontaktformular und Telefon entgegen genommen. Du anerkennst durch deine Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen dir und dem Veranstalter.
2 Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der von dir reservierten Aktivität die Leistung zu erbringen, welche der gemäss den Beschreibungen in seinem Prospekt/Website anbietet. Sonderwünsche können gegen Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunde getragen.
3 Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme deiner Online-Reservation oder per Telefon beim Veranstalter oder dessen Verkaufsstellen kommt ein Vertrag zwischen dir und Reitcoaching Schweiz zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für dich und Reitcoaching Schweiz wirksam.
4 Preise
Die Preise für die Aktivitäten ersiehst du aus der aktuellen Preise auf der Webseite. Sie verstehen sich pro Person Schweizer Franken. Preisänderungen sind vorbehalten.
5 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt bei der Online-Reservation vorab. Bei kurzfristigen Buchungen am selben Tag kann vor Ort in bar oder mit Twint bezahlt werden. Gruppen ab 15 Personen können eine Rechnung verlangen, die nachfolgend gestellt wird.
6 Annulation durch den Kunden
Deine Reservation ist verbindlich.
Stornobedingungen
Bis 31 Tage vor Veranstaltungs-/Miet- beginn 25 % der Kosten
30 – 20 Tage vor Veranstaltungs-/Miet- beginn 40 % der Kosten
19 – 08 Tage vor Veranstaltungs-/Miet- beginn 55 % der Kosten
07 – 01 Tage vor Veranstaltungs-/Miet- beginn 75 % der Kosten
Innerhalb 24 Stunden vor Veranstaltungs-/Miet- beginn oder
bei Nichterscheinen fallen 100 % der Veranstaltungs-/Miet- kosten an.
Ausnahmen bilden Verhinderung durch Unfälle oder Krankheiten, für diese stellt Reitcoaching Schweiz bei Abmeldung immer Gutscheine aus.
7 Annulation durch den Veranstalter
Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall werden dem Kunden keine Kosten rückerstattet. Wird die Aktivität durch höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der Kunde kann in diesen Fällen ein neues Datum reservieren oder Gutscheine erhalten.
8 Abbruch der Aktivität durch den Kunden
Bricht der Kunde die Aktivität vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.
9 Teilnahmebedingungen
Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt. Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters, der Führer und Hilfspersonen strikte zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von einen Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Anweisungen nicht, behält sich der Veranstalter vor, ihn von der Aktivität auszuschliessen. Erfolgt der Ausschuss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
10 Versicherung und Haftungsausschluss
Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Der Teilnehmer muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle) abgeschlossen haben. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführungen der Aktivität können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen und alle Teilnehmenden akzeptieren mit der Reservation die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Reitcoaching Schweiz. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter lehnt jede Haftung für Schäden ab, welche an Material, der teilnehmenden Person, an Material Dritter oder Dritten entstehen.
11 Beanstandungen
Beanstandungen oder allfällige erlittene Schäden sind dem Aktivitätsleiter sofort schriftlich bekannt zu geben und müssen von diesem bestätigt werden. Die Aktivitätsleitung ist jedoch nicht befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Er wird bemüht sein, im Rahmen des Programmes und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu erschaffen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiter sowie allfällige Beweismittel sind diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung Ihrer Forderung oder bei unterlassener oder zu später Beanstandung während der Aktivität, verfallen sämtliche Ansprüche.
12 Haftung
Der Veranstalter haften im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfsperson vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistungen erbracht werden könnte. Für übrige Schäden (nicht Personenschäden) ist die Haftung auf den zweifachen Reisepreis (pro Person) beschränkt. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die ohne Verschulden des Veranstalters oder seiner Hilfsperson zustande gekommen sind. Für Handlungen des Aktivitätenleiters haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handelt. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen.
13 Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit dem Veranstalter unterstehen dem schweizerischem Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen der Haftungsvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung.
14 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Streitigkeiten, ist Cheyres.
Unsere AGB beinhalten auch unsere Datenschutzrichtlinien, welche hier einsehbar sind.
2. April 2022